6/9.3.6 Prozessrechtliches

Autor: Sadtler

6/9.3.6.1 Leistungsklage

Lehnt der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer gewünschte Verringerung und/oder die Verteilung der Arbeitszeit ab, und will der Arbeitnehmer diese Ablehnung nicht hinnehmen, kann und muss er den Arbeitgeber auf Zustimmung verklagen; ein eigenes Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich der Dauer und/oder der Verteilung der Arbeitszeit steht ihm nicht zu. Der Klageantrag richtet sich auf die Abgabe einer Willenserklärung i.S.v. § 894 ZPO.25) Der Arbeitnehmer muss in seinem Antrag kein Anfangsdatum für die Arbeitszeitverringerung nennen, weil diese frühestens mit der Rechtskraft des Urteils eintritt und sich daher aus dem Gesetz ergibt.26)

Maßgeblicher Zeitpunkt

Bei der Entscheidung über die Zustimmungsverpflichtung des Arbeitgebers ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Entscheidung zu treffen war. Die Wirksamkeit der Ablehnung bemisst sich deshalb nach den Tatsachen, die bei ihrem Ausspruch vorlagen.27)

Feststellungsklage