7/1.8 Arbeitshilfen

Autor: Schmiegel

Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Muster und Arbeitshilfen zu diesem Thema.

Die vollständigen Muster und Arbeitshilfen stehen in der Musterbibliothek im zugehörigen Themenkomplex.

7/1.8.1 Muster einer Arbeitgeberkündigung eines Arbeitsverhältnisses

Hinweis

Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind gem. § 38 SGB III verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor der Beendigung bzw. - wenn sie erst in den letzten drei Monaten von der Beendigung erfahren - binnen drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Andernfalls ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während einer einwöchigen Sperrzeit (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, Abs. 6 SGB III). Der Arbeitgeber hat auf diese Verpflichtung hinzuweisen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III), macht sich durch Unterlassen des Hinweises aber nicht schadensersatzpflichtig.147)

Nach § 102 Abs. 4 BetrVG hat der Arbeitgeber bei einer Kündigung, der der Betriebsrat widersprochen hat, dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten.