7/3.1.12 Nachschieben von Kündigungsgründen

Autor: Sadtler

Für die Beurteilung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung kommt es allein auf die objektiven Umstände zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung an; der subjektive Wissensstand des Arbeitgebers ist irrelevant.119)

Vorher bestehende, unbekannte Gründe

Lagen bereits vor dem Zugang der Kündigungserklärung Kündigungsgründe vor, die dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung aber noch nicht bekannt waren, können diese Kündigungsgründe materiellrechtlich uneingeschränkt im gerichtlichen Verfahren nachgeschoben werden.120) Existiert ein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber diesen aber erst analog § 102 BetrVG zu den nachträglich bekanntgewordenen Kündigungsgründen anhören, bevor er diese im Kündigungsschutzprozess nachschiebt.121)