7/3.2.2 Prüfungsreihenfolge

Voraussetzungen

Eine (wirksame) personenbedingte Kündigung hat folgende Voraussetzungen:1)

1.

Es muss ein personenbedingter Leistungsmangel vorliegen (dazu Teil 7/3.2.2.1).

2.

Eine (negative) Prognose muss ergeben, dass der Arbeitnehmer zukünftig nicht (mehr) in der Lage ist, die geschuldete Arbeitsleistung ordnungsgemäß zu erbringen (dazu Teil 7/3.2.2.2).

3.

Der Leistungsmangel muss zu einer konkreten und erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen. Das ist nicht der Fall, wenn er durch mildere Mittel beseitigt oder vermieden werden kann (dazu Teil 7/3.2.2.3).

4.

Bei Abwägung der Interessen muss das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers die Bestandsschutzbelange des Arbeitnehmers überwiegen (dazu Teil ).