7/3.2.4.5 Eignung

Autor: Sadtler

Eine personenbedingte Kündigung kann auch mit der fehlenden fachlichen oder persönlichen Eignung des Arbeitnehmers, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, begründet werden.38) Erforderlich hierfür ist, dass die Differenz zwischen dem arbeitsplatzbezogenen Anforderungsprofil und dem arbeitnehmerbezogenen Leistungsprofil so groß ist, dass die Leistungen des Arbeitnehmers in signifikantem Umfang den arbeitsvertraglich geschuldeten Zweck verfehlen.39)

Fachliche Nichteignung

Die fachliche Ungeeignetheit betrifft fehlende Kenntnisse und Fertigkeiten im erlernten und ausgeübten Beruf.40) Sie kann auch daraus resultieren, dass notwendige Prüfungen nicht bestanden werden oder erforderliche berufliche Qualifikationsnachweise fehlen.41)

Persönliche Nichteignung