7/3.3.6 Sonderfälle

Im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung gibt es Sonderfälle, die zum Teil besonderen Voraussetzungen unterworfen sind. Hierzu zählen vor allem die Verdachtskündigung (Teil 7/3.3.6.1) und die Druckkündigung (Teil 7/3.3.6.2).