7/3.3.7 Fallgruppen verhaltensbedingter Kündigungsgründe

Autor: Sadtler

Coronabedingte Besonderheiten

- Ein Beitrag der Autoren Sadtler/Leopold (Stand: Dezember 2020) -

Kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis wegen einer Coronavirusinfektion kündigen?

Nein, allein die Infektion mit dem Coronavirus ist nicht geeignet, eine Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG sozial zu rechtfertigen. Die Erkrankung ist vorübergehend, und in der Regel gesundet der Arbeitnehmer nach wenigen Wochen wieder. Die Voraussetzungen für eine krankheits-/personenbedingte Kündigung wären nicht ansatzweise erfüllt.