7/5.2.1 Beteiligungsvoraussetzungen/Sinn und Zweck

Autor: Kloppenburg

Betriebsverfassung

Voraussetzungen für die Beteiligung des Betriebsrats sind ein zuständiger Betriebsrat, die Belegschaftszugehörigkeit des zur Kündigung vorgesehenen Arbeitnehmers und das Fehlen eines Ausnahmetatbestands.