7/6.1 Anwendungsbereich der Änderungskündigung

Definition der Änderungskündigung

Mit der Änderungskündigung kann eine Änderung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen einseitig durchgesetzt werden. Die Änderungskündigung besteht aus zwei Willenserklärungen: Sie enthält erstens eine Kündigungserklärung, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist. Damit verbunden ist zweitens das Angebot, das Arbeitsverhältnis zu veränderten Bedingungen fortzusetzen.1)

Praxistipp

Die zwei Bestandteile der Änderungskündigung sollen in der Erklärung möglichst klar zum Ausdruck kommen (siehe die Arbeitshilfe in Teil 7/6.6), also:

1.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum …,

2.

Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines veränderten Arbeitsvertrags.

Die Änderungskündigung kann sich auf Art, Ort oder Umfang der Tätigkeit (= Leistung) und/oder die Höhe des Entgelts (= Gegenleistung) beziehen.

Vertragsinhaltsschutz

Das Kündigungsschutzrecht regelt nicht nur die einseitige Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch den Arbeitgeber, sondern bietet auch Schutz vor einseitigen Änderungen der im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen.