Autoren: Antweiler/Sitter |
Anzeigepflichtig sind alle Entlassungen, die innerhalb eines Zeitraums von 30 Kalendertagen erfolgen. Beginn und Ende der Frist bestimmen sich nach § 187 Abs. 2 und § 188 Abs. 1 BGB.
Beispiele
|
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|