8/1.4.5 Überstunden

Autor: Sadtler

Überstunden und Mehrarbeit

Überstunden sind die Zeit, die der Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet. Vergleichsmaßstab ist die regelmäßige Arbeitszeit, die für den Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag oder durch kollektivrechtliche Regelung festgelegt ist.41)

Unter Mehrarbeit wird üblicherweise die Arbeitszeit verstanden, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit (8 Stunden/Werktag, 48 Stunden/Woche) hinausgeht. Bei schwerbehinderten Menschen ist Mehrarbeit gem. § 207 SGB IX jede über acht Stunden hinausgehende werktägliche Arbeitszeit.42) Soweit Tarifverträge den Begriff Mehrarbeit verwenden, ist damit meistens die Überschreitung der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit gemeint.

Pflicht zur Leistung von Überstunden