8/3.1 Ziele des Mutterschutzes

Autor: Rudolf

Schutzobjekte

Im Zentrum des arbeitsrechtlichen Mutterschutzes steht die beschäftigte schwangere oder stillende Frau bzw. die Wöchnerin. Die Schutzvorschriften dienen aber neben der Mutter zugleich auch dem Schutz des ungeborenen und geborenen Kindes.1) Einfluss auf das Mutterschutzrecht hat zudem das Benachteiligungsverbot für Frauen: Legt der Gesetzgeber im Rahmen des Mutterschutzes dem Arbeitgeber Lasten auf, muss er zugleich auch durch geeignete Regeln im Rahmen des Möglichen der Gefahr begegnen, dass sich diese Schutzvorschriften auf junge Arbeitnehmerinnen faktisch diskriminierend auswirken.2)

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