8/3.4.4 Dokumentation

Autor: Rudolf

Dokumentationspflichten

Der Arbeitgeber muss nicht nur eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und Schutzmaßnahmen ergreifen sowie mit der Frau ein Gespräch über die Arbeitsbedingungen führen bzw. ihr ein solches Gespräch anbieten; wichtig ist auch, dass er diese Tätigkeiten dokumentiert, will er keine Ordnungswidrigkeit begehen (§ 14 MuSchG).

Letzte redaktionelle Änderung: 26.09.2017