8/6.2.1 Das Arbeitsschutzgesetz

Autor: Rudolf

Allgemeine Regelung zum technischen Arbeitsschutz

Kernstück des staatlichen Arbeitsschutzrechts ist das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG),1) welches u.a. die Richtlinien zum Arbeitsschutz 89/391/EWG2) und 91/383/EWG3) in nationales Recht umsetzt. Mit dem wurde ein "" geschaffen, der für die einzelnen Wirtschafts- und Tätigkeitsbereiche durch die speziellen Vorschriften des technischen und sozialen Arbeitsschutzes ergänzt und konkretisiert wird (vgl. Teil ).