8/6.4.1 Systematik

Autor: Rudolf

Rechtsgrundlagen

Arbeitssicherheitsrecht ist das Recht der Arbeitsschutzorganisation. Kernstück des Arbeitssicherheitsrechts ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG),1) welches an den Betrieb anknüpft. Daneben gibt es mit §§ 22, 15 SGB VII und den hierzu ergangenen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ("Unfallverhütungsvorschriften"), die an das Unternehmen anknüpfen.

Verantwortung des Arbeitgebers