8/6.6.4 Beteiligungsrechte in Sonderregelungen

Autor: Rudolf

Spezielle Beteiligungsrechte aufgrund ASiG, ArbSchG, SGB VII, GefStoffV und BioStoffV

Die o.g. Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Personalrats werden ergänzt durch spezielle Beteiligungsrechte außerhalb der allgemeinen Mitbestimmungsgesetze.32) Dazu gehören u.a.

die Mitbestimmung bei der Bestellung und Abberufung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (§ 9 Abs. 3 ASiG, vgl. Teil 8/6.6.2),

die Beteiligung bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (§ 22 Abs. 1 SGB VII, vgl. Teil 8/6.6.3),

die Anhörung bei der Ernennung von Ersthelfern (§ 10 Abs. 2 Satz 2 ArbSchG),

die besonderen Unterrichtungs- und Anhörungsrechte beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (vgl. § 21 Abs. 1 GenTSV).

32)

Sehr ausführlich: Pulte, NZA 2000, 234 ff.

Letzte redaktionelle Änderung: 24.06.2022