Autor: Lakies |
Außerhalb des BBiG ist im SGB III als Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit die Assistierte Ausbildung geregelt. Diese wurde im Jahr 2015 als befristete Maßnahme erstmals eingeführt6) und im Jahr 2018 um zwei Jahrgänge verlängert. Im Jahr 2020 wurde die Assistierte Ausbildung dauerhaft im SGB III verankert und mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen zu einem einheitlichen Instrument zusammengeführt.7)
Die Agentur für Arbeit kann förderungsberechtige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung (begleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung fördern. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete Phase enthalten, die die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung unterstützt (Vorphase). Auch eine Maßnahme, die nur die begleitende Phase umfasst, ist möglich.
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