8/9.1.6 Berufsausbildungsvorbereitung

Autor: Lakies

Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen (§ 1 Abs. 2 BBiG). Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den §§ 68 - 70 BBiG. Eine besondere Variante ist die betriebliche Einstiegsqualifizierung, die gem. § 54a SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert werden kann.

Die Berufsausbildungsvorbereitung richtet sich gem. § 68 Abs. 1 BBiG an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt.31) Sie kann neben dem Erlernen fachspezifischer Fertigkeiten auch eine Verbesserung der Bildungsvoraussetzungen (wie etwa das Nachholen eines Hauptschulabschlusses) und eine Verstärkung sozialer Kompetenzen (Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit) umfassen. Ziel ist die spätere Aufnahme einer Berufsausbildung.

Für die Berufsausbildungsvorbereitung, die nicht im Rahmen des SGB III oder anderer vergleichbarer, öffentlich geförderter Maßnahmen durchgeführt wird, sondern im Betrieb, gelten gem. § 68 Abs. 2 BBiG die Regelungen des BBiG über die Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal (§§ 27 - 33 BBiG) entsprechend.