2/11 Die Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Stand: Februar 2020)

Mehr als zwei Jahrzehnte wurde über die Einführung eines Einwanderungsgesetzes gestritten, welches die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte vereinfachen und das bestehende, für Arbeitgeber sowie potentielle ausländische Arbeitnehmer undurchsichtige System - bestehend aus Aufenthaltsgesetz, Beschäftigungsverordnung, Aufenthaltsverordnung und Asylgesetz - transparenter machen soll. Im Dezember 2018 einigte sich die aktuelle Große Koalition auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das im Juni 2019 vom Bundestag verabschiedet wurde; im August 2019 stimmte der Bundesrat zu. Das Gesetz tritt am 01.03.2020 in Kraft.1)

Die Neuregelungen schaffen den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten, die angesichts eines großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte auf dem Arbeitsmarkt dringend benötigt werden. Das sind neben Hochschulabsolventinnen und -absolventen vor allem Personen mit qualifizierter Berufsausbildung.

Bei dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz, es führt im Wesentlichen zu Änderungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), der Beschäftigungsverordnung, der Aufenthaltsverordnung und den Berufsordnungen zahlreicher Fachberufe.

2/11.1 Eckpunkte des Gesetzes

Die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes sind: