2/13 Erleichterungen und Ausnahmen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (Stand: Oktober 2021)

Mit der am 08.05.2021 verkündeten und am 09.05.2021 in Kraft getretenen bundesweiten COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV)1) hat der Gesetzgeber Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen für Geimpfte und Genesene beschlossen.

Zentrale Regelungen der Verordnung sind, dass

1.

Geimpfte und Genesene im Hinblick auf die bereits bestehenden Ausnahmen für Negativ-Getestete diesen gleichgestellt werden und

2.

für Geimpfte und Genesene im Anwendungsbereich der Verordnung keine Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen mehr gelten.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Einhaltung der Abstandsgebote gelten dagegen weiterhin uneingeschränkt.