2/5 Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts (Stand: Juni 2017)

2/5.1 Stand der Gesetzgebung

Die Parteien der Großen Koalition verständigten sich am 16.12.2013 im Koalitionsvertrag auf eine Reform des . Mit den Zielen "umfassender Schutz, mehr Transparenz und weniger Bürokratie" sollen die mutterschutzrechtlichen Regelungen an den neuesten Stand der Erkenntnisse über Gefährdungen für Schwangere und stillende Mütter am Arbeitsplatz angepasst werden. Nach mehrfacher kontroverser Diskussion von Referentenentwürfen gelang es Bundesfamilienministerin erst am 06.05.2016 einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts über das Kabinett in den Bundesrat einzubringen. Zwar begrüßte der Bundesrat die Ziele des Gesetzentwurfs, kritisierte jedoch die Einführung einer neuen Risikobetrachtung, die mit dem Begriff einer "unverantwortbaren" Gefährdung verbunden ist. Nach der schnellen Überleitung an den Bundestag wurde mit einem Gesetzesbeschluss noch im September 2016 gerechnet; denn angestrebt wurde ein Inkrafttreten mit Wirkung zum 01.01.2017. Der Widerstand der Arbeitgeberverbände und der CDU-Mittelstandsvereinigung führte zu einer Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens. Erst der Koalitionsausschuss machte die Bahn frei. Dann ging es rasch. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) empfahl am 29.03.2017 die Annahme des Gesetzentwurfs mit einer großen Zahl von Maßgaben. Der Bundestag beschloss am 30.03.2017 in zweiter und dritter Lesung die Annahme.