2/7 Flexirentengesetz und Arbeitsvertrag (Stand: April 2017)

Neue Gesetzgebung

Der Bundestag hat am 21.10.2016 das "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben" (Flexirentengesetz) beschlossen; der Bundesrat hat dem am 25.11.2016 zugestimmt. Das Gesetz, das im Wesentlichen am 01.01.2017 in Kraft getreten ist,1) soll den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand vielgestaltiger und damit individueller machen. Zugleich will es die Attraktivität für ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus erhöhen.

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