2/8 Die Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung zum 01.01.2018 (Stand: Februar 2018)

2/8.1 Gesetzgebung

Der Deutsche Bundestag hat am 01.06.2017 das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Das Gesetz ist am 17.08.2017 ausgefertigt und am 23.08.2017 verkündet worden.1) Es ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. Von dem Artikelgesetz sind 16 Gesetze und Verordnungen betroffen. Neben dem BetrAVG wurden 14 weitere Gesetze (SGB XII, BVG, SGB V, SGB I, VAG 2016, BerVersV 2017, PFAV, EStG, LStDV, AltvDV, SvEV, StStatG 1995, AltZertG, VVG 2008) geändert und das VAAufsG neu gefasst.

1)

Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) v. 17.08.2017, BGBl I, 3214.

2/8.2 Ausgangslage

Rentenniveau

Gegenüber dem Jahr 2000 ist das Niveau der gesetzlichen Rente von 53 % auf 48,2 % im Jahr 2017 gesunken. Bis zum Jahr 2030 - so wird prognostiziert - werde es auf 44,5 % gesunken sein.2) Der Versuch, durch private Vorsorge insbesondere in Form der Riester-Rente, das Absinken des Rentenniveaus zu stoppen, ist insbesondere unter Geringverdienenden gescheitert.