2/8 Kurzarbeit - Antworten auf die wichtigsten Fragen, die Mandanten stellen (Stand: April 2020)

Im Folgenden finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Kurzarbeit, mit denen Berater während der Coronakrise konfrontiert sind. Die Antworten sind möglichst knapp und praxisnah formuliert.

Müssen Mitarbeiter der Kurzarbeit zustimmen?

Kurzarbeit kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden.

Gibt es keinen Betriebsrat, muss jeder einzelne Arbeitnehmer zustimmen.

Gibt es einen Betriebsrat, kann dieser der Einführung der Kurzarbeit zustimmen. Zu ihrer Wirksamkeit muss die Betriebsvereinbarung den Umfang der Kurzarbeit genau benennen. Erforderlich sind mindestens

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die Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit,

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die Regelung der Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie

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die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer.1)

1)

BAG, Urt. v. 18.11.2015 - 5 AZR 491/14, NZA 2016, 565.

Bedarf die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Kurzarbeit der Schriftform?