2/9 Das neue Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Stand: Oktober 2020)

Zum 30.07.2020 wird wegen der Umsetzung der Entsenderichtlinie1) das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in zahlreichen Punkten erneuert.2) In folgenden Bereichen sind wichtige Änderungen in der Neufassung vorgesehen:

Gegenstand der Entlohnung (§ 2a AEntG -neu)

Entsendekosten (§ 2b AEntG -neu)

Arbeitsbedingungen (§ 13b Abs. 1 AEntG -neu)

Verlängerung der Entsendung (§ 13b Abs. 2 AEntG -neu)

Arbeitnehmerüberlassung (§ 15a AEntG -neu)

Entlohnung und Gleichbehandlung (§ 24 AEntG -neu)