12/4.8 Übernahme von Umgangskosten

Autor: Senger-Sparenberg

Das BSG hat für das SGB II entschieden, dass eine Erhöhung der pauschalierten Regelleistung zur Ermöglichung der Ausübung des Umgangsrechts des Hilfebedürftigen nicht in Betracht kommt. Auch eine Übernahme der Umgangskosten nach § 23 SGB II als Darlehen scheidet hiernach aus.11) Das BSG eröffnet indes eine Lösung über § 73 SGB XII in der Form, dass die besonderen (finanziellen) Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des Umgangsrechts bei unterschiedlichen Wohnorten als atypische Bedarfslage subsumiert werden. Folglich kann eine Reisekostenerstattung nach § 73 SGB XII in Betracht kommen. Diese Rechtsprechung ist auf vergleichbare Problemlagen im SGB XII übertragbar.

11)

BSG, Urt. v. 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R, NZS 2007, 383.

Letzte redaktionelle Änderung: 16.03.2021