Autor: Senger-Sparenberg |
Mit der Rentenreform 2001 wurde die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeführt (
Im Zuge der Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch3) ist dieses Gesetz mit Wirkung zum 01.01.2005 aufgehoben und die Grundsicherungsregelungen sind modifiziert in das (§§ 41-46) eingefügt worden.
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