12/8.8 Fallbeispiel

Autor: Senger-Sparenberg

N (37 Jahre) und seine Ehefrau A sind infolge eines selbstverschuldeten Verkehrsunfalls beide erwerbsunfähig. In ihrem Haushalt leben die Kinder M (15 Jahre), P (12 Jahre) und S (10 Jahre). N, der seit dem Unfall Rollstuhlfahrer ist, bezieht eine Erwerbsminderungsrente von monatlich 650 Euro und besitzt einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG". Seine Krankenkasse hat das Vorliegen des Pflegegrads 2 festgestellt und zahlt monatlich 316 Euro Pflegegeld (§ 37 SGB XI). Die Kosten ihrer 125 m² großen Wohnung belaufen sich monatlich (kalt) auf 650 Euro (die Familie bezieht 300 Euro Wohngeld), die Heizkosten betragen monatlich 40 Euro. Ferner rechnet der Vermieter monatlich 20 Euro für Gebäudereinigung, Straßenreinigung, Hausmeister und Gebäudeversicherung ab; an die Stadtwerke muss die Familie für Strom, Gas und Wasser monatlich 35 Euro zahlen. Die Familie möchte nunmehr wissen, ob und in welcher Höhe sie Leistungen erhalten kann.

Mit den Mandanten sind folgende Fragen zu erörtern:

Welchen Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts hat der Mandant für sich und ggf. für seine Familienangehörigen?

Wie setzt sich der Bedarf im Einzelnen zusammen?

Ist ein Bedarf gegeben für Leistungen, die außerhalb des Regelbedarfs liegen und somit einen Mehrbedarf bzw. Sonderbedarf darstellen?

Wie setzen sich die Kosten der Unterkunft zusammen?

Wie hoch sind Miete, Heizungs- und sonstige Nebenkosten?