2/1 Aktuelle Rechtsprechung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

Autor: Klatt

1. Der Ersatzanspruch des Jobcenters aus § 34a Abs. 1 Satz 1 SGB II greift nicht ein, wenn eine rechtswidrige Leistungserbringung in keiner Weise ursächlich auf das Verhalten eines gesetzlichen Betreuers eines Alg-II-Empfängers zurückgeführt werden kann

BSG, Urt. v. 12.05.2021 - B 4 AS 66/20.R

Die Beteiligten streiten über einen Ersatzanspruch des Jobcenters - Beklagter - gegen den Betreuer - Kläger - eines Leistungsbeziehers aus § 34a Abs. 1 Satz 1 SGB II.

Der Betreute beantragte zusammen mit dem Kläger gegenüber dem Beklagten die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Einkommen oder Vermögen, insbesondere der Bezug von ALG I, wurden verneint, obwohl ihm diese Leistung zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich geleistet wurde. Als der Beklagte später darüber Kenntnis erlangt hatte, machte er Erstattungsansprüche gegen den Leistungsbezieher geltend. Da Rückzahlungen durch den Leistungsbezieher nicht erfolgten, machte der Beklagte gegenüber dem Kläger einen Ersatzanspruch aus § 34a Abs. 1 Satz 1 SGB II geltend, weil dieser die Überzahlung herbeigeführt habe. Dessen Klage im weiteren Verfahren blieb ohne Erfolg.

Mit der Revision machte der Beklagte die Verletzung des § 34a Abs. 1 Satz 1 SGB II geltend.