Vertragsklausel zur Einbeziehung einer Ausschlussfrist in den Arbeitsvertrag

Vertragsklausel zur Einbeziehung einer Ausschlussfrist in den Arbeitsvertrag (1)

1.

Alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind innerhalb einer Frist von drei Monaten (2) ab Fälligkeit gegenüber dem anderen Vertragspartner in Textform (3) geltend zu machen.

2.

Sollte die Gegenseite den Anspruch ablehnen oder sich nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung hierzu äußern, ist der Anspruch innerhalb einer Frist von weiteren drei Monaten ab Ablehnung bzw. Fristablauf gerichtlich geltend zu machen.

3. (4)

Ausgenommen von dem vorstehenden Ausschluss sind Ansprüche bei Haftung wegen Vorsatzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Absätze 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn und sonstige vertraglich unabdingbare Ansprüche.

 

Anmerkungen

(1) Soweit ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis nicht Anwendung findet, kann es sich insbesondere für Arbeitgeber anbieten, Ausschlussfristen einzelvertraglich zu vereinbaren, um möglichst zeitnah Rechtssicherheit zu erlangen. Die folgende Klausel sollte dementsprechend in einem Arbeitsvertrag aufgenommen werden.