Abfindungsregelung nach Punkteschema

1. Abfindung

Die Höhe der Abfindung ist anhand der Punkte zu ermitteln, die den Mitarbeiter/-inne/-n zuzurechnen sind.

2. Punkteermittlung

Die Mitarbeiter/-innen erhalten entsprechend der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit, ihres Lebensalters, Familienstands und ihrer Unterhaltspflichten folgende Punkte:

a)   Betriebszugehörigkeit

Vom dritten bis fünften Jahr der Betriebszugehörigkeit pro Jahr zwei Punkte    vom fünften bis zehnten Jahr der Betriebszugehörigkeit pro Jahr vier Punkte   vom zehnten bis 15. Jahr der Betriebszugehörigkeit pro Jahr sechs Punkte     vom 15. bis ... Jahr der Betriebszugehörigkeit pro Jahr ... Punkte.

Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit sind nur die am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vollendeten Jahre zu berücksichtigen.

b)   Lebensalter

Für jedes Lebensalter einen Punkt.

c)   Familienstand

Verheiratete und verwitwete Mitarbeiter/-innen mit unterhaltsberechtigten Kindern erhalten zusätzlich zehn Punkte.

d)   Unterhaltsberechtigte Kinder

Für jedes unterhaltsberechtigte Kind fünf Punkte.

3. Besondere Fälle

a)   Schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen mit einem Grad der Behinderung von 50 % erhalten für je 10 % zwei Punkte.

b)   Unfallgeschädigte ....

4. Beispielsrechnung

Die Ermittlung der Gesamtpunktzahl erfolgt wie folgt:

Betriebszugehörigkeit 14 Jahre, verheiratet, zwei unterhaltsberechtigte Kinder