1. Abfindung
Die Höhe der Abfindung ist anhand der Punkte zu ermitteln, die den Mitarbeiter/-inne/-n zuzurechnen sind.
2. Punkteermittlung
Die Mitarbeiter/-innen erhalten entsprechend der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit, ihres Lebensalters, Familienstands und ihrer Unterhaltspflichten folgende Punkte:
a) Betriebszugehörigkeit
Vom dritten bis fünften Jahr der Betriebszugehörigkeit pro Jahr zwei Punkte vom fünften bis zehnten Jahr der Betriebszugehörigkeit pro Jahr vier Punkte vom zehnten bis 15. Jahr der Betriebszugehörigkeit pro Jahr sechs Punkte vom 15. bis ... Jahr der Betriebszugehörigkeit pro Jahr ... Punkte.
Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit sind nur die am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vollendeten Jahre zu berücksichtigen.
b) Lebensalter
Für jedes Lebensalter einen Punkt.
c) Familienstand
Verheiratete und verwitwete Mitarbeiter/-innen mit unterhaltsberechtigten Kindern erhalten zusätzlich zehn Punkte.
d) Unterhaltsberechtigte Kinder
Für jedes unterhaltsberechtigte Kind fünf Punkte.
3. Besondere Fälle
a) Schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen mit einem Grad der Behinderung von 50 % erhalten für je 10 % zwei Punkte.
b) Unfallgeschädigte ....
4. Beispielsrechnung
Die Ermittlung der Gesamtpunktzahl erfolgt wie folgt:
Betriebszugehörigkeit 14 Jahre, verheiratet, zwei unterhaltsberechtigte Kinder
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