Checkliste zur Betriebsratswahl

Checkliste zur Betriebsratswahl

 

 

 

 

ja

nein

I.

Bis zur Einleitung des Wahlverfahrens:

 

 

1.

Will sich der Wahlvorstand eine schriftliche Geschäftsordnung geben (§ 1 Abs. 2 WO)?

2.

Wurde der Wahltermin ordnungsgemäß festgelegt?

Regelmäßige Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre ab 1990 vom 01.03.-31.05. statt (§ 13 Abs. 1 Satz 1 BetrVG).

Sofern ein Sprecherausschuss besteht, Terminabsprache mit diesem: Regelmäßige Betriebsratswahlen sind zeitgleich mit regelmäßigen Sprecherwahlen einzuleiten (§ 13 Abs. 1 Satz 2 BetrVG)!

3.

Wurden alle relevanten Fristen beachtet?

 

 

 

a) Wurde der Sprecherausschuss rechtzeitig darüber unterrichtet, welche Angestellten der Wahlvorstand als leitende Angestellte einordnet?

     Die Unterrichtung muss unverzüglich nach Aufstellung der Wählerliste erfolgen, spätestens zwei Wochenvor Einleitung der Betriebsratswahl, d.h. acht Wochen vor dem ersten Wahltag (§ 18a Abs. 1 BetrVG).

 

b) Wurde das Wahlausschreiben rechtzeitig erlassen und die Wählerliste rechtzeitig ausgelegt?

     sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe (§ 3 Abs. 1 Satz 1 WO)

     Wichtig: Der erste Tag der Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des alten Betriebsrats liegen.

 

c) Wurden die Vorschlagslisten von den Wahlberechtigten rechtzeitig eingereicht?