Mitteilung einer möglichen Honorarvereinbarung

Mitteilung einer möglichen Honorarvereinbarung

Ich wies Sie darauf hin, dass die Abrechnung meines Honorars auf der Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG nur möglich sein wird, wenn es gelingen sollte, vor oder anlässlich der Güteverhandlung eine vergleichsweise Regelung zu erzielen. Ansonsten müssten wir eine Honorarvereinbarung auf der Basis eines Stundensatzes in Höhe von 300 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbaren.