Klageanträge im Rahmen einer Kündigungsschutzklage

... werden beantragen

1.    festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom ... nicht aufgelöst worden ist/wird,  

2.    festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis über den ... (Kündigungstermin) hinaus unverändert fortbesteht,

3.    für den Fall des Obsiegens mit den Anträgen zu 1. und/oder 2. den Beklagten zu verurteilen, den Kläger über den Kündigungstermin hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten Bedingungen als ... weiterzubeschäftigen.

Wird die Kündigungsschutzklage im zeitlichen Zusammenhang mit einem Betriebsübergang erhoben, sollten die Anträge gegen Veräußerer und Erwerber wie folgt lauten:

... beantragt festzustellen,

1.    dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten zu 1. vom ... nicht aufgelöst worden ist/wird (so bei Ablauf der Kündigungsfrist vor dem Betriebsübergang),

       dass das von der Beklagten zu 1. (Veräußerin) auf die Beklagte zu 2. (Erwerberin) übergegangene Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die vom Beklagten zu 1. am ... erklärte Kündigung nicht mit Ablauf des ... (Kündigungstermin) aufgelöst worden ist (so bei Ablauf der Kündigungsfrist nach dem Betriebsübergang),