Vergleich
in dem Rechtsstreit
... ./. ...
Die Parteien schließen zur Beendigung des Rechtsstreits folgenden Vergleich:
§ 1
Die Parteien sind sich einig, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Kläger/in und Beklagtem/r mit Ablauf des ... aufgrund ordentlicher arbeitgeberseitiger betriebsbedingter Kündigung vom ... beendet wird.
§ 2
Zum Ausgleich der sozialen Folgen für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt der/die Beklagte an den/die Kläger/in eine Abfindung i.S.d. §§ 9, 10 KSchG i.H.v. ... Euro brutto, die bereits jetzt entstanden und damit vererblich ist, jedoch erst mit Ablauf des in § 1 genannten Zeitpunkts fällig wird.
§ 3
Ausschließlich auf Initiative und Veranlassung des/r Beklagten wird der/die Kläger/in widerruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt. In der Zeit vom ... bis ... wird der Arbeitnehmer Erholungsurlaub nehmen. In dieser Zeit erfolgt die Freistellung unwiderruflich. Sollte der/die Kläger/in in dem o.g. Zeitraum aufgrund Arbeitsunfähigkeit oder anderer Verhinderungstatbestände keinen Erholungsurlaub nehmen können, wird der/die Kläger/in die Personalstelle der Beklagten unverzüglich informieren. Der Urlaub wird dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt genommen werden.
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