Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

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Name des Unternehmens

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Adresse des Unternehmens

bestellt hiermit

Herr/Frau Name des Datenschutzbeauftragten

Gem. § 4f Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat auf die Einhaltung der Vorschriften des BDSG und der weiteren datenschutzrechtlichen Vorschriften hinzuwirken. Die Rechte und Pflichten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus §§ 4f, 4g BDSG. Er ist bei der Erfüllung seiner Aufgabe von allen Mitarbeitern und der Geschäftsleitung zu unterstützen und auf dem Gebiet des Datenschutzes in der Ausübung seiner Fachkunde weisungsfrei. Die Mitarbeiter können ihn in Fragen des Datenschutzes direkt ansprechen.

Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:

·         Die Überwachung der datenschutzkonformen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, unter deren Einsatz personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Datenschutzbeauftragte wird diesbezüglich rechtzeitig über entsprechende Vorhaben zur automatisierten Datenverarbeitung informiert.

·Die Aufklärung und Schulung der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten Personen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Vorschriften und den besonderen Erfordernissen des Datenschutzes.