Checkliste: Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind bei der Auftragsdatenverarbeitung zu erfüllen? |
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ja |
nein |
Lassen Sie als Unternehmer personenbezogene Daten Ihres Unternehmens (bspw. Lohn- und Gehaltsdaten Ihrer Mitarbeiter) durch ein Dienstleistungsunternehmen verarbeiten? |
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Haben Sie einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag i.S.d. § 11 BDSG mit dem Dienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) geschlossen?Der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag bedarf der Schriftform. |
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Enthält der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag die nach § 11 BDSG erforderlichen Klauseln?a) Spezifizierung der Leistungen des Auftragnehmers (Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung)b) Spezifizierung der Zwecke der Datenverarbeitungc) Spezifizierung der verarbeiteten Datend) Weisungsbefugnisse des Auftraggeberse) Darstellung der beim Auftragnehmer vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gem. § 9 BDSG i.V.m. der Anlage zu § 9 BDSG bzw. Sicherheitskonzeptef) Unterauftragsverhältnisseg) Kontrollrechte des Auftraggebersh) ggf.: Verpflichtung des Auftragnehmers, seine Mitarbeiter gem. § 5 BDSG auf das Datengeheimnis zu verpflichteni) ggf.: Verpflichtung des Auftragnehmers, die überlassenen Daten etc. nach Beendigung des Vertrags zurückzugebenj) ggf.: Unverzügliche Fehlerbeseitigung etc. von Störungen durch den Auftragnehmer |
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