Checkliste: Ist die Verpflichtung auf das Datengeheimnis ordnungsgemäß erfolgt? |
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ja |
nein |
Sind die internen Mitarbeiter auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet worden?Interne Mitarbeiter, die mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, dürfen diese Daten nicht unbefugt erheben, verarbeiten und nutzen. Sie sind gem. § 5 BDSG entsprechend zu verpflichten. Zu Beweiszwecken sollte die Verpflichtung schriftlich dokumentiert werden. |
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Sind die externen Mitarbeiter auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet worden?Externe Mitarbeiter, die mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, dürfen diese Daten nicht unbefugt erheben, verarbeiten und nutzen. Sie sind gem. § 5 BDSG entsprechend zu verpflichten. Zu Beweiszwecken sollte die Verpflichtung schriftlich dokumentiert werden. |
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Wurde der Verpflichtungserklärung das Merkblatt zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis beigefügt?Die Mitarbeiter sind über die Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Verpflichtung zu informieren (Strafbarkeit gem. §§ 44, 43 Abs. 2 BDSG). |
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Liegt die Bestätigung der eingesetzten Fremdfirma, dass ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG ordnungsgemäß verpflichtet worden sind, vor? |
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