Wettbewerbsbeschränkungen während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses

 

1. Wettbewerbsklausel mit Vertragsstrafe

 

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach Unterzeichnung dieses Vertrags für kein anderes Unternehmen, das Waren gleicher Art wie der Arbeitgeber herstellt oder vertreibt, tätig zu sein. Für jede Handlung, durch die der Arbeitnehmer das Verbot schuldhaft verletzt, hat er eine Vertragsstrafe i.H.v. ... Euro zu zahlen.

 

2. Wettbewerbsklausel für selbständige und unselbständige Tätigkeit

 

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, vom ... (Datum) ab bei keinem Unternehmen tätig zu sein, das folgende Erzeugnisse herstellt: .... Diese Verpflichtung gilt auch für eine selbständige Tätigkeit des Arbeitnehmers. Eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit ist ihm jedoch gestattet, wenn er nachweist, dass er sich nur auf den ... Gebieten beschäftigt. Sollte sich der Fall des Satzes 2 aktualisieren, treten die Parteien in Verhandlungen ein, um Art und Ausmaß der Tätigkeit des Arbeitnehmers im Einzelnen festzulegen.

 

3. Geltendmachen eines Auskunftsanspruchs