Tabelle zu den Fristen im Insolvenzverfahren

Tabelle zu den Fristen im Insolvenzverfahren

 

 

Forderungen/Klagen

Fristen

Insolvenzgeld

·         Antragstellung innerhalb von zwei Monaten nach Insolvenzeröffnung/Abweisung mangels Masse/Beendigung der Betriebstätigkeit

·         für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Insolvenzeröffnung/Abweisung mangels Masse/Beendigung der Betriebstätigkeit

Masseforderungen

·         Tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen

·         Gesetzliche Verjährungsfristen, insbesondere § 195 BGB

Insolvenzforderungen

·         Anmeldefrist des Eröffnungsbeschlusses

Regelfall: zwei Wochen (max. drei Monate) nach Eröffnung des Verfahrens

·         Tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen, die im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht abgelaufen waren, sind unbeachtlich.  

Feststellungsklage gem. § 180 Abs. 1 Satz 1 InsO

Zwei Wochen (nach öffentlicher Bekanntgabe des Verteilungsverzeichnisses)

Kündigungsschutzklage

Ausnahmslos innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG, § 113 InsO)

 

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