Abrufarbeit nach § 12 TzBfG - Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

Anstellungsvertrag für Arbeit auf Abruf (Kapovaz) (1)

Zwischen

der [exakte Firmierung und Postadresse des Arbeitgebers],

- im Folgenden "Arbeitgeber" genannt -

und

Frau/Herrn [Name, Postadresse],

- im Folgenden "Mitarbeiter/-in" genannt -

wird Folgendes vereinbart: (2)

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Der/die Mitarbeiter/-in wird ab dem [Datum Arbeitsbeginn] eingestellt.

§ 2 Probezeit, Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

(1)   Die ersten ... Monate (3) des Vertrags gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen (4) gekündigt werden.

(2)   Nach Ablauf der Probezeit gelten für eine Kündigung dieses Vertrags die gesetzlichen Regelungen. (5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gem. § 626 BGB bleibt hiervon unberührt.

(4)   Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem/der Mitarbeiter/-in, ist er bei Bestehen schützenswerter Interessen befugt, den/die Mitarbeiter/-in unter vollständiger Fortzahlung seiner Bezüge und unter Anrechnung noch bestehender Urlaubsansprüche freizustellen.

(5)   Ohne Kündigung endet das Arbeitsverhältnis spätestens mit dem Ablauf des Monats, in dem der/die Mitarbeiter/-in erstmals die Voraussetzungen für den Bezug der gesetzlichen Regelaltersrente erfüllt.

§ 3 Tätigkeit