Arbeitsgericht
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In der Betriebsverfassungsangelegenheit
mit den Beteiligten
1. Betriebsrat der XY GmbH, vertreten durch den/die Betriebsratsvorsitzende/-n
- Antragsteller -
2. die XY GmbH, vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
- Antragsgegnerin -
3. Herr/Frau ..., Arbeitnehmer, um dessen Status gestritten wird
Der betroffene Arbeitnehmer, um dessen Status die Auseinandersetzung geführt wird, ist Beteiligter im Beschlussverfahren. Er kann eigene Anträge stellen und auch Rechtsmittel einlegen (BAG, Beschl. v. 25.10.1989 - 7 ABR 60/88, NZA 1990, 820).
wegen Status der Stellung als leitender Angestellter
beantragen wir namens und im Auftrage
Der Betriebsrat hat zwei ordnungsgemäße Beschlüsse zu fassen, nämlich 1. überhaupt ein Statusverfahren wegen eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeitergruppe zur Statusfeststellung einzuleiten und 2. mit diesem Verfahren einen bestimmten Rechtsanwalt zu beauftragen. Zur ordnungsgemäßen Beschlussfassung gehört u.a. auch, dass die Betriebsratsmitglieder rechtzeitig eingeladen wurden und die geplante Beschlussfassung auf der Tagesordnung enthalten war. Der Arbeitgeber ist berechtigt, das ordnungsgemäße Zustandekommen des Beschlusses mit Nichtwissen zu bestreiten.
Es wird festgestellt, dass der/die Arbeitnehmer/-inName des Beteiligten zu 3. einsetzen
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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