Dienstwagenüberlassungsvertrag

Dienstwagenüberlassungsvertrag

Zwischen

der ..., [exakte Firmierung und Postadresse des Arbeitgebers],

- im Folgenden "Arbeitgeber" genannt -

und

Frau/Herrn ... [Name, Postadresse],

- im Folgenden "Mitarbeiter/-in" genannt -

wird Folgendes vereinbart:

§ 1

Überlassung des Dienstfahrzeugs

Der Arbeitgeber stellt dem/der Mitarbeiter/-in ein Dienstfahrzeug der gehobenen Mittelklasse, auch zur privaten Nutzung, zur Verfügung.

§ 2

Nutzungsmöglichkeiten

(1)  Das Firmenfahrzeug darf für betriebliche oder geschäftliche Zwecke im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie für Privatfahrten genutzt werden.

(2)  Urlaubsreisen im Inland und im europäischen Ausland sind grundsätzlich erlaubt. Fahrten in osteuropäische Länder bedürfen der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers.

(3)  Die Überlassung des Firmenwagens an Dritte ist unzulässig. Ausgenommen davon ist die Überlassung an Ehegatten bzw. Lebenspartner, soweit sie im selben Haushalt leben.

§ 3

Rechte Dritter

(1)  Der/Die Mitarbeiter/-in hat den Firmenwagen von Rechten Dritter freizuhalten. Der/Die Mitarbeiter/-in darf ihn insbesondere weder verkaufen, verpfänden, verschenken, vermieten, verleihen oder zur Sicherheit übereignen.

(2)  Entwendungen, Beschädigungen oder Verluste sind unverzüglich der Polizei anzuzeigen und der Versicherungsgesellschaft ... mitzuteilen.

§ 4

Pflichten des Nutzers