Erwiderung auf eine Statusklage

An das Arbeitsgericht ...

Rubrum

bestellen wir uns für den Beklagten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Namens und in Vollmacht des Beklagten wird beantragt,

die Klage abzuweisen.

Begründung:

Der Kläger ist nicht Arbeitnehmer des Beklagten. Der Kläger ist vielmehr aufgrund eines freien Dienstvertrages mit dem Beklagten verbunden.

Soweit der Kläger vorträgt, er habe einem Weisungsrecht in zeitlicher Hinsicht unterlegen, geht dies fehl. So hat der Beklagte zwar angeordnet, dass der Kläger ... . Diese Anordnung ergab sich jedoch aus der Art der Leistungserbringung, weil ... . Der darüber hinausgehende Vortrag wird bestritten.

Beweis:        ...

Insbesondere musste der Kläger nicht an regelmäßigen Sitzungen teilnehmen. Er ist lediglich anlässlich der Sitzungen vom ... und ... anwesend gewesen, weil er über den Stand des Projektes berichten sollte.

Beweis:        ...

Die vom Kläger vorgetragene fachliche Anweisung vom ... resultierte aus dem Umstand, dass ... .

Beweis:        ...

Der Einsatz in der Abteilung ... resultierte daraus, dass die Leistung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit dieser Abteilung steht, weil ... .

Beweis:        ...

Der Kläger war befugt, eigene Arbeitnehmer oder sonstige Dritte für die Leistungserbringung einzusetzen. So ist das Gutachten zu ... von dem ... erstellt worden.

Beweis: