Kooperationsvertrag Herstellung und Entwicklung

Herr/Frau/Firma ...

und

Herr/Frau/Firma ...

schließen folgenden

Kooperationsvertrag

§ 1 Aufgabengebiet/Vertragsgegenstand

1.     Die Parteien haben sich dahin gehend geeinigt, ein Softwareprodukt folgenden Inhalts

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...

...

        gemeinsam zu entwickeln und im weitesten Sinne zu vermarkten. Die zu entwickelnde Software soll zunächst auf die spezifischen Bedürfnisse unter Beachtung folgender Besonderheiten

...

...

...

        (einer der Vertragsparteien) zugeschnitten und sodann in einzelnen Schritten für die weitere Verwendung im gewerblichen Bereich bis zum Einsatz in den privaten Haushalten fortentwickelt werden.

2.     Das zu entwickelnde Produkt soll unter dem Arbeitstitel "..." entstehen. Bezüglich des endgültigen Namens werden sich die Parteien nach Erreichen der ersten Entwicklungsstufe verständigen. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, so besteht auch die Möglichkeit einer unterschiedlichen Namensgebung. Gemeinsam sind die Parteien jedoch verpflichtet, auch bei Namensverschiedenheit für deren ausreichende warenzeichenrechtliche, urheberrechtliche bzw. patentrechtliche Ausgestaltung zum Schutz der entwickelten Software zu sorgen.

3.     Bezüglich der zu entwickelnden Software vereinbaren die Parteien bereits jetzt ihre Miturhebereigenschaft gem. § 8 Urhebergesetz.

§ 2 Aufgabenverteilung