Schiedsvereinbarung als Anlage zum Kooperationsvertrag

Schiedsvertrag

Über alle Streitigkeiten der Unterzeichnenden aus Anlass der vertraglichen Beziehungen aufgrund des Kooperationsvertrags

zwischen ...

und

...

vom ...

zueinander soll unter Ausschluss der Gerichte ein Schiedsgericht endgültig entscheiden. Gerichtsstand dieses Schiedsgerichts ist ...

Soweit das Schiedsgericht aus prozessrechtlichen Gründen nicht zuständig sein sollte, wird das Landgericht ... zur Entscheidung in erster und letzter Instanz als Gerichtsstand vereinbart.

Das Schiedsgericht wird nach folgenden Bestimmungen tätig:

1.     Das Schiedsgericht soll aus drei Personen bestehen, nämlich aus zwei Schiedsrichtern und einem Obmann. Es entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges endgültig.

2.     Im Streitfalle ernennt der das Schiedsgericht anrufende Vertragspartner einen Schiedsrichter. Der oder die übrigen Beteiligten ernennen als Gegenpartei einen weiteren Schiedsrichter. Beide Schiedsrichter haben sich dann auf einen Obmann zu einigen. Kommt keine Einigung zustande, so ernennt der Präsident der zuständigen Industrie- und Handelskammer den Obmann auf Antrag der beiden Schiedsrichter.