Übersicht zu den Rechtsfolgen nach Statusurteil

Übersicht zu den Rechtsfolgen nach Statusurteil

 

Konsequenzen nach Statusurteil

      Mit Rechtskraft der arbeitsgerichtlichen Entscheidung hat der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzuführen und kann den Arbeitnehmeranteil im Lohnabzugsverfahren einbehalten.

      Rückabwicklung des Leistungsaustauschs für die Vergangenheit

          1. Arbeitsrecht

          2. Sozialversicherungsrecht

          3.Steuerrecht

 

Zu 1) Rückabwicklung im Arbeitsrecht

Die rückwirkende Feststellung eines Arbeitsverhältnisses führt dazu, dass anstelle des Honorars Arbeitsentgelt geschuldet war. (1)

      Höhe der geschuldeten Vergütung?

          Sind die geschuldeten Entgeltansprüche niedriger als die tatsächlich gezahlten Honorare, ergibt sich ein Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers aus § 812 Abs. 1 Satz 1 erste Alternative BGB.(1)

          Schlüsselfrage = "geschuldete Vergütung"

          Finden tarifliche Regelungen keine Anwendung, kommt als Anspruchgrundlage regelmäßig nur § 611a i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB in Betracht.