Verpflichtung zur Gesundheitsuntersuchung

Formulierung: Verpflichtung zur Gesundheitsuntersuchung:

Der/Die Arbeitnehmer/-in verpflichtet sich, innerhalb von einem Monat ein Attest eines Arztes vorzulegen, das Folgendes bestätigt:

a)  Der/Die Arbeitnehmer/-in ist aus gesundheitlichen Gründen nicht dauerhaft daran gehindert, die vorgesehene Arbeit auszuüben.

b)  Der/Die Arbeitnehmer/-in gefährdet durch die vorgesehene Tätigkeit weder seine Gesundheit noch die Dritter in erheblichem Maß. Einschränkungen durch Schwangerschaft sind nicht zu berücksichtigen.

Hinsichtlich dieser Fragen entbindet der Arbeitnehmer den Arzt von der Schweigepflicht.

Das Arbeitsverhältnis steht unter der auflösenden Bedingung, dass dieses Attest innerhalb von einem Monat nach Unterzeichnung des Vertrags vorgelegt wird. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten des Attests im üblichen Rahmen.