Replik auf Klageerwiderung bei einer Klage wegen Höhergruppierung

An das Arbeitsgericht ...

 

Rubrum

 

wird zur Klageerwiderung wie folgt Stellung genommen.

Die von dem Beklagten vorgebrachten Tatsachen tragen seinen Abweisungsantrag nicht, weshalb der Klage stattzugeben ist.

Anders als der Beklagte vorträgt, übt der Kläger folgende Aufgaben schon seit längerer Zeit nicht mehr aus .... Diese werden seit dem ... von dem Kollegen ... wahrgenommen.

Beweis:        Arbeitsplatzbeschreibung, Zeugnis des ...

Die vom Beklagten als vorübergehend übertragenen Aufgaben ... und ... gehören ausweislich der Arbeitsplatzbeschreibung zum Aufgabengebiet des Klägers.

Beweis:        Arbeitsplatzbeschreibung

Die Aufgaben ... und ... sind auf Dauer übertragen. Der Kläger führt diese seit ... aus.

Beweis:        Zeugnis des ...

Damit gehört der Kläger in die beantragte Vergütungsgruppe eingruppiert und ist der Klage stattzugeben.