Formel zur Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (20 Arbeitstage bei 5 Arbeitstagen wöchentlich). Arbeitet der Arbeitnehmer nicht an allen Werktagen, ist - vorbehaltlich tarifvertraglicher Regelungen - der nach Werktagen bemessene Urlaub in Arbeitstage nach der Formel:
Urlaubsanspruch=
Gesamturlaubsdauer x Zahl der Wochenarbeitsstage |
6 |
auszurechnen.
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